Mitgliederregelungen Freundeskreis
Mitgliederregelungen des Freundeskreises
der EKG „Schöpp op“ 1935 e.V.
Die EKG „Schöpp op“ hat den „Schöpp op Freundeskreis“ ins Leben gerufen.
Ziele sind die Förderung und Unterstützung der Ziele und Aufgaben der
EKG „Schöpp op“ 1935 e.V. (im folgenden EKG Schöpp op), der Förderung des Karnevals in
Mönchengladbach, sowie die Pflege des Brauchtums.
Freunde, Fans und Unterstützer der EKG Schöpp op können sich im „Freundeskreis der
EKG „Schöpp op“ 1935 e.V. (im folgenden Freunde) als Mitglieder des Freundeskreises
anmelden – ohne dabei Mitglied der Gesellschaft zu sein. Als Freund erhalten Sie die
„Vrünk-Kaat“, die ihre Zugehörigkeit zum Freundeskreis ausweist und die Inanspruchnahme
verschiedener von der Schöpp op bzw. Partnern jeweils festgelegter Angebote berechtigt.
Die EKG Schöpp op erwartet, dass die „Freunde“ durch ihr Auftreten und ihr Verhalten
das Erscheinungsbild der EKG Schöpp op, des Karnevals im Stadtteil Eicken und der Stadt
Mönchengladbach positiv beeinflusst und für die Pflege des Brauchtums, für Toleranz und
Rücksichtnahme eintreten.
Für das Verhältnis der EKG Schöpp op und den Mitgliedern des Freundeskreises gelten die
nachfolgenden Regelungen. Durch die Anmeldung im Freundeskreis erkennt das jeweilige
Mitglied die Geltung dieser Mitgliederregelung verbindlich an.
I. Anmeldung und Mitgliedschaft im Freundeskreis
1. Mitglieder des „Freundeskreises“ sind einzelne natürliche Personen.
2. Mitglieder des Freundeskreises“ sind voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß durch den
oder die Erziehungsberechtigten vertreten. Verfahren und Vorrausetzungen für Mitglieder
werden nach billigem Ermessen von dem Vorstand der EKG Schöpp op festgelegt. Ein
Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Der Vorstand der EKG Schöpp op darf die
vom Antragsteller gemachten, persönlichen Angaben mittels Vorlage geeigneter Unterlagen,
wie insbesondere Personalausweis, Meldebescheinigung, etc, überprüfen.
3. Das Mitglied des Freundeskreises bestimmt das Kalenderjahr, in dem die Mitgliedschaft
beginnen soll. Bestimmt er kein Kalenderjahr, beginnt die Mitgliedschaft in dem Kalenderjahr
des gestellten Antrags. Die Mitgliedschaft im Freundeskreis beginnt im Anschluss an das
Anmeldeverfahren mit der Aushändigung des personifizierten Mitgliedsausweises
(„Vrünk-Kaat“, vgl. Ziffer II)
4. Durch die Mitgliedschaft im Freundeskreis der Schöpp op wird kein Recht zur
Mitgliedschaft bei der EKG „Schöpp op“ 1935 e.V. begründet.
II. Mitgliedsausweis „Vrünk-Kaat“
1. Den Mitgliedsausweis „Vrünk-Kaat“ gibt es ausschließlich als Einzelkarte, die zu
personifizieren ist auf das Mitglied
2. Die Gestaltung der „Vrunk-Kaat“ sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale (z. B. PIN)
werden von der EKG Schöpp op festgelegt. Wird als zusätzliches Leistungsmerkmal der
Karte eine PIN oder ein Buchungs-Code vergeben, darf der „Vrünk Kaat“- Inhaber diese
Dritten nicht zugänglich machen. Die PIN bzw. der Buchungs-Code dürfen insbesondere
nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.
3. Die „Vrünk-Kaat“ dient als Identifikationsnachweis für den jeweiligen Inhaber und
berechtigt zur Inanspruchnahme der für die Mitglieder des Freundeskreises angebotenen
und/oder vermittelten Angebote. Es gilt nur persönlich und ist nicht übertragbar.
4. Die „Vrünk-Kaat“ behält seine Gültigkeit während der gesamten Dauer der Zugehörigkeit
zum Freundeskreis. Sollten sich Veränderungen der Karten ergeben werden diese dem
Mitglied zugesandt und die Gültigkeit der alten/vorhanden Karte verfällt.
5. Jeder Verlust oder Missbrauch der „Vrünk-Kaat“ ist der EKG Schöpp op unverzüglich zu
melden. Die EKG Schöpp haftet nicht für Missbrauch durch abhandengekommene
Vrünk-Kaat“ und deren Nutzung (Teilnahme an Partneraktionen).
6. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung kann eine neue „Vrünk-Kaat“
ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird von den EKG Schöpp op eine
Gebühr von 33,-€ erhoben. Im Falle der Beschädigung ist die alte „Vrünk-Kaat“ an die EKG
Schöpp op zurückzugeben. Der Inhaber der „Vrünk-Kaat“ ist verpflichtet, eine als
abhandengekommen gemeldete und wiedergefundene Karte nach Erhalt der Ersatzkarte
unverzüglich an die EKG Schöpp op zurückzugeben. Die Karte darf in diesem Fall nicht
weiter benutzt werden, da sie gesperrt wurde. Der „Vrünk-Kaat“-Inhaber hat der EKG
Schöpp op unverzüglich eine Änderung des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung
schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Karteninhaber schuldhaft eine Mitteilung, ist die EKG
Schöpp op nach fruchtloser Mahnung berechtigt, die zur Angebotserbringung notwendigen
Auskünfte einzuholen. Der „Vrünk-Kaat“-Inhaber hat der EKG Schöpp op die hierdurch
entstehenden Aufwendungen vollständig zu erstatten. Dies gilt insbesondere für alle Kosten,
die im Zusammenhang mit der Nennung einer nicht korrekten Bankverbindung – z. B. einer
falschen Kontonummer oder Bankleitzahl – entstehen. Im Falle des Verlusts oder der
Beschädigung der „Vrünk Kaat“ erhält das Mitglied eine Ersatzkarte mit einer neuen
Mitgliedsnummer. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Zuteilung seiner
bisherigen Mitgliedsnummer.
7. Die „Vrünk-Kaat“ bleibt während des Kalenderjahres seiner Gültigkeit Eigentum der EKG
Schöpp und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich an die EKG Schöpp op
zurückzugeben.
8. Die EKG Schöpp kann andere Formen und Kategorien von Karten einführen, die sich
insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Erteilung, der den Inhabern
angebotenen Aktionen und der Höhe des Jahresbeitrages von den übrigen „Vrünk-Kaat“
unterscheiden kann.
9. Der Wechsel in eine andere Form der Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich, sofern die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter
Mitgliedsbeiträge ist in diesem Fall nicht möglich.
III. Jahresbeitrag
1. Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Mitglied 19,35 € pro Kalenderjahr. Bei Mitgliedern
ohne deutsche Bankverbindung beträgt der Jahresbeitrag aufgrund der erhöhten
Bankgebühren und des Verwaltungsaufwandes jeweils zuzüglich weitere 11,– € pro
Kalenderjahr es sei denn, der Beitrag wird im Voraus auf das Konto der EKG Schöpp op
übertragen.
2. Der Jahresbeitrag für das vom Mitglied, des Freundeskreises benannte erste Kalenderjahr
ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Mitgliedschaft erst während des bereits
laufenden Kalenderjahres beginnt.
3. Der Jahresbeitrag stellt jeweils einen Mindestbeitrag dar. Einem Mitglied steht es jederzeit
frei, diesen Beitrag zu erhöhen und so die Arbeit der EKG Schöpp zu fördern und zu
unterstützen.
4. Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung des Mitglieds, und zwar erstmals vor
Übergabe der „Vrünk-Kaat“ und dann jeweils im Voraus zu Beginn eines Kalenderjahres. Die
EKG Schöpp kann den Beitrag nach billigem Ermessen anpassen.
5. Die Aufrechnung gegen den Jahresbeitrag ist nur mit unstreitigen und/oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen möglich.
IV. Anmeldegebühr
Im Zusammenhang mit der Anmeldung im Freundeskreis der EKG Schöpp op, fällt für den
notwendigen Verwaltungsaufwand einmalig ein Anmeldebeitrag an. Diese beträgt pro
Mitglied in allen Fällen 20,65 €. Die Zahlung des Anmeldebeitrags erfolgt zusammen mit der
Zahlung des Jahresbeitrags entsprechend Ziffer III. 4. Satz 1.
V. Angebote für Mitglieder des Freundeskreises
1. Die Mitgliedschaft berechtigt den „Vrünk-Kaat“-Inhaber zur Inanspruchnahme der jeweils
im Internet bekannt gegebenen Angebote der Partner-Unternehmen. Die Angebote stehen
grundsätzlich nur Mitgliedern ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung, es sei denn, die
Inanspruchnahme wird ausdrücklich auch Mitgliedern unter dem 18. Lebensjahr gewährt.
Dies geschieht durch ausdrückliche Kennzeichnung bei der Bekanntgabe des jeweiligen
Angebots.
2. Die Angebote können nur vom Inhaber der „Vrünk-Kaat“ persönlich und nur dann
wahrgenommen werden, wenn der Jahresbeitrag vollständig bezahlt ist.
3. Die entgeltliche Weitergabe des jeweiligen Angebots der EKG Schöpp op, und/oder der
Partner-Unternehmen an Dritte ist unzulässig,es sei denn, die EKG Schöpp op hat dies bei
der Bekanntgabe der Angebote Ausnahmen ausdrücklich zugelassen. Ausdrücklich
zugelassen ist insbesondere der Erwerb von mehreren Eintrittskarten zu Veranstaltungen
der EKG Schöpp op durch einen „Vrünk -Kaat“-Inhaber, ausdrücklich vorbehaltlich
abweichender Bestimmungen.
4. Die Angebote stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit. Ist ein Angebot nicht mehr verfügbar, können hieraus keine
Schadensersatzansprüche gegen die EKG Schöpp op hergeleitet werden.
5. Die EKG Schöpp op kann für die einzelnen Angebote Sonderbedingungen erlassen, die
zusammen mit dem betreffenden Angebot bekannt gegeben werden. Die
Sonderbedingungen können insbesondere Kontingentierungen, Befristungen oder sonstige
Einschränkungen beinhalten. Darüber hinaus können die EKG Schöpp op ein Bonussystem
einführen.
6. Die EKG Schöpp op bietet den Inhabern der „Vrünk-Kaat“ eigene Angebote an und
vermitteln auch fremde Angebote bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder
Angebote. Bei fremden Angeboten kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen
dem „Vrünk-Kaat“-Inhaber und dem Dritten zustande.
Der Teilnehmer wird schon bei dem Angebot über die Identität des Anbieters des Angebotes
informiert. Die EKG Schöpp op haftet daher nicht für die Ordnungsgemäßheit des Angebotes
des Dritten oder durch diesen verursachte Schäden. Für die Haftung für eigene Angebote
der EKG Schöpp op gilt Ziff. IX. dieser Bedingungen.
7. Gestohlene oder sonst verlorene Angebote (insbesondere Tickets) werden nicht ersetzt.
VI. Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Freundeskreis der EKG Schöpp op erfolgt auf unbestimmte Zeit, sofern
sie nicht von einer der beiden Seiten mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B.
Brief oder E-Mail).
Die Kündigung ist zu richten an:
Freundeskreis der EKG Schöpp op 1935 e.V.,
Alte Weberei 54,
41063 Mönchengladbach
oder per E-Mail an:
Den Parteien steht zudem das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden
Bedingungen fort. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Verstoß gegen Pflichten aus
den Mitgliederregelungen für den Freundeskreis der EKG Schöpp op sowie aus Website-
Nutzungsbedingungen.
Eine außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten
(Vertragspflichten) kommt jedoch nur nach vorangegangener erfolgloser Mahnung in
Betracht.
Einer solchen Mahnung bedarf es in folgenden Fällen nicht:
1. Der Teilnehmer wird durch rassistische, beleidigende oder volksverhetzende Äußerungen
jeder Art auffällig.
2. Der Teilnehmer veräußert über die „Vrünk-Kaat“ erhaltene Eintrittskarten zu einem
gleichen oder höheren Entgelt, als er selbst an die EKG Schöpp op verrichtet hat, an Dritte
weiter (sog. „SchwarzmarktTicketing“).
Hiervon umfasst sind insbesondere Verkäufe zu einem erhöhten Entgelt auf Online-
Plattformen (eBay, etc.).
VII. Widerrufsbelehrung
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der „Vrünk-Kaat“
widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Aushändigung des
„Vrünk-Kaat“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Freundeskreis der EKG Schöpp op 1935 e.V.,
Alte Weberei 54,
41063 Mönchengladbach
oder per E-Mail an:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
VIII. Partnerschaft mit Dritten
Die EKG Schöpp op kann bei der Umsetzung des Projektes „Freundeskreis der EKG Schöpp
op“ Partnerschaften mit Dritten eingehen und diesen insbesondere das Recht einräumen,
sich offiziell als „Partner“, „Förderer“, „Unterstützer“ o. ä. der EKG Schöpp op zu bezeichnen.
IX. Haftungsausschluss
Die „Freunde“, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus
welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
X. Datenverarbeitung / Datenschutz
Die EKG Schöpp op verarbeiten die persönlichen Daten der „Vrünk-Kaat“-Inhabers unter
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vom
„Vrünk-Kaat“-Inhaber angegebenen Daten werden von der EKG Schöpp op in dem für die
Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlichen
Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt
zum Zwecke der Organisation und Verwaltung der EKG Schöpp op, insbesondere zur
Abbuchung des Teilnehmerbeitrages, der Ausstellung der „Vrünk-Kaat“ sowie der Wahrung
von Sicherheitsbelangen (z. B. Sicherheitsüberprüfung). In diesem Rahmen können die
Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben
werden. Gleichzeitig haben die EKG Schöpp op zur Erbringung einzelner Angebote aus der
Mitgliedschaft entsprechende Vereinbarungen mit ausgewählten Dienstleistern
abgeschlossen. Soweit hierbei auch die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten
notwendig ist, wird auch hierfür die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen
vertraglich sichergestellt. Zu Werbezwecken (insbesondere exklusive Angebote für Mitglieder
des Freundes Kreises der EKG Schöpp op) können die personenbezogenen Daten (Name,
Titel, Anschrift) an die Werbepartner des Freundeskreises der EKG Schöpp op
weitergegeben werden, soweit der Teilnehmer im Wege der Einwilligung gem. § 4 a BDSG
(Double-opt-in-Verfahren) seine Zustimmung dazu erteilt. Der „Vrünk-Kaat“-Inhaber kann der
Weitergabe an die Werbepartner der „FunkeFründe“ und der dortigen Nutzung jederzeit
widersprechen. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird vertraglich sichergestellt.
Die Daten der „Vrünk-Kaat“-Inhabers (Name, Anschrift) können auch zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Verfolgung von Straftaten an
Sicherheitsbehörden übermittelt werden, soweit dies im Einklang mit den gesetzlichen
Vorschriften erforderlich ist. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen
Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren nach Berichtigung, Sperrung oder
Löschung der personenbezogenen Daten ist über die genannten Kontaktdaten möglich,
sollte im Zuge der Löschung die Mitgliedschaftsabwicklung nicht mehr möglich sein, stellt
das einen wichtigen Grund gemäß Ziff. VI. zu einer fristlosen Kündigung dar. Mit der
Anmeldung zur Mitgliedschaft im Freundeskreis der EKG Schöpp op stimmt der Teilnehmer
der vorstehend beschriebenen Verarbeitung und Nutzung der Daten zu.
XI. Änderung der vorliegenden Regelungen / Beitragsanpassung
1. Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaftsbedingungen werden den
„Vrünk-Kaat“-Inhabern schriftlich mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.schoepp-op.de)
bekanntgegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der „Vrünk-Kaat“-Inhaber die Nutzung
des „Vrünk-Kaat“ fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung –
er ihnen nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich beim Freundeskreis
der EKG Schöpp op widerspricht und die EKG Schöpp op bei der Bekanntgabe auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
2. Die „EKG Schöpp op kann die Höhe des Jahresbeitrages einseitig anpassen.
Die EKG Schöpp op wird eine solche Erhöhung nur dann vornehmen, wenn sich die den
entstandenen Kosten für die Durchführung des Projekts der „Freundeskreis der EKG Schöpp
op! erhöht haben und eine solche Erhöhung für die „EKG Schöpp op nicht vorhersehbar war
oder sich die Marktlage geändert hat.
Auch eine Beitragsanpassung gilt als angenommen, wenn der „Vrünk-Kaat“-Inhaber die
Nutzung der „Vrünk-Kaat“ fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er
ihr nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich beim Freundeskreis der
EKG Schöpp op widerspricht und die EKG Schöpp op bei der Bekanntgabe auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
3. Das Mitglied kann die Höhe des Jahresbeitrages jederzeit nach eigenem Ermessen nach
oben anpassen. Die Erklärung über den Willen des Mitglieds, einen höheren Jahresbeitrag
als den unter Ziffer III. genannten zu leisten, ist der EKG Schöpp op in Textform (per Brief,
oder E.Mail zuzusenden. Die „EKG Schöpp op ist hiernach berechtigt, im Wege des
Lastschrifteinzugsverfahrens zu dem jeweils nächsten Fälligkeitszeitpunkt den Jahresbeitrag
in der durch den Teilnehmer nach oben angepassten Höhe einzuziehen.
4. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen Bedingungen oder einer
Beitragsanpassung durch die EKG Schöpp op kann die EKG Schöpp op das
Nutzungsverhältnis mit dem Teilnehmer unter Ausschluss jegliche
Schadensersatzansprüche beenden. In diesem Fall werden alle übermittelten Daten durch
die EKG Schöpp op gelöscht.
XII. Auflösung
Durch den Erwerb der „Vrünk Kaat“ erwirbt der Inhaber keinen Anspruch auf
Aufrechterhaltung des Freundeskreises der EKG Schöpp op. Die EKG Schöpp op kann das
Projekt „Freundeskreis der EKG Schöpp op“ jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres oder
bei berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.
XIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Mönchengladbach. Ist der Teilnehmer
Kaufmann im Sinne des HGB oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder
ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Mönchengladbach. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ebenfalls Mönchengladbach vereinbart.
XIV. Schlussklausel
Durch die Anmeldung zu dem „Freundeskreis der EKG Schöpp op“ erkennt das jeweilige
Mitglied die Geltung dieser Mitgliedschaftsbedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne
Punkte dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar
oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und
der übrigen Bedingungen nicht berührt.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Ja, ich bin - jederzeit widerruflich - damit einverstanden, dass die „EKG Schöpp op
1935 e.V., sowie die von ihnen beauftragten Dienstleister (z.B. Vorverkaufsstellen,
Versandstellen) meine personenbezogenen Daten für Zwecke der internen
Kundenanalyse und der Werbung per Post für Aktionen, Tickets und andere Produkte
(Fanartikel, Veranstaltungshinweise, Lizenzprodukte) der EKG Schöpp op 1935 e.V.
sowie seine Dienstleistungen (Veranstaltungen) verarbeiten und nutzen darf.