Mitgliederregelungen Freundeskreis - Eickener Karnevalsgesellschaft EKG "Schöpp op" 1935 e.V.

EKG Schöpp op 1935 e.V.
EKG Schöpp op 1935 e.V.
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Mitgliederregelungen Freundeskreis
 
         
Mitgliederregelungen des Freundeskreises
  der EKG „Schöpp op“ 1935 e.V.
  
Die EKG „Schöpp op“ hat den „Schöpp op Freundeskreis“ ins Leben gerufen.
  Ziele sind die Förderung und Unterstützung der Ziele und Aufgaben der
EKG „Schöpp op“ 1935 e.V.   (im folgenden EKG Schöpp op), der Förderung des Karnevals in
Mönchengladbach, sowie die Pflege des Brauchtums.
Freunde, Fans und Unterstützer der EKG Schöpp op können sich im „Freundeskreis der
EKG „Schöpp op“ 1935 e.V.   (im folgenden Freunde) als Mitglieder des Freundeskreises
  anmelden – ohne dabei Mitglied der Gesellschaft zu sein. Als Freund   erhalten Sie die
Vrünk-Kaat“, die ihre Zugehörigkeit zum Freundeskreis ausweist und die Inanspruchnahme
verschiedener von der Schöpp op bzw. Partnern jeweils festgelegter Angebote berechtigt.
  
Die EKG Schöpp op erwartet, dass die „Freunde“ durch ihr Auftreten und ihr Verhalten
  das Erscheinungsbild der EKG Schöpp op, des Karnevals im Stadtteil   Eicken und der Stadt
  Mönchengladbach positiv beeinflusst und für die Pflege des Brauchtums, für Toleranz und
  Rücksichtnahme eintreten.

Für das Verhältnis der EKG Schöpp op und den Mitgliedern des Freundeskreises gelten   die
nachfolgenden Regelungen. Durch die Anmeldung im Freundeskreis erkennt das jeweilige
Mitglied die Geltung   dieser Mitgliederregelung verbindlich an.


I. Anmeldung und Mitgliedschaft im Freundeskreis
1. Mitglieder des „Freundeskreises“ sind einzelne natürliche Personen.

2. Mitglieder des Freundeskreises“ sind voll geschäftsfähig oder ordnungsgemäß durch den
oder die Erziehungsberechtigten vertreten. Verfahren und Vorrausetzungen für Mitglieder
werden nach billigem Ermessen von dem Vorstand der EKG   Schöpp op festgelegt. Ein
Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Der Vorstand   der EKG Schöpp op darf die
  vom Antragsteller gemachten, persönlichen Angaben mittels   Vorlage geeigneter   Unterlagen,
wie insbesondere   Personalausweis, Meldebescheinigung, etc, überprüfen.

3. Das Mitglied des Freundeskreises bestimmt das Kalenderjahr, in dem die Mitgliedschaft
beginnen soll.   Bestimmt er kein Kalenderjahr, beginnt die Mitgliedschaft   in dem Kalenderjahr
  des gestellten Antrags. Die Mitgliedschaft im Freundeskreis beginnt im Anschluss an das
  Anmeldeverfahren mit der Aushändigung des personifizierten Mitgliedsausweises
  („Vrünk-Kaat“, vgl. Ziffer   II)

4. Durch die Mitgliedschaft im Freundeskreis der Schöpp op wird kein Recht zur
Mitgliedschaft bei der EKG „Schöpp op“ 1935 e.V. begründet.
       
 
         
II. Mitgliedsausweis „Vrünk-Kaat“
  1. Den Mitgliedsausweis „Vrünk-Kaat“ gibt es ausschließlich als Einzelkarte, die zu
  personifizieren ist auf das Mitglied
  
2. Die   Gestaltung der „Vrunk-Kaat“ sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale (z. B. PIN)
  werden von der EKG   Schöpp op festgelegt. Wird als zusätzliches Leistungsmerkmal der
  Karte eine PIN oder ein Buchungs-Code vergeben, darf der „Vrünk Kaat“- Inhaber diese
  Dritten nicht zugänglich machen. Die PIN bzw. der Buchungs-Code dürfen insbesondere
  nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer   Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.

3. Die   „Vrünk-Kaat“ dient als Identifikationsnachweis für den jeweiligen Inhaber und
berechtigt zur Inanspruchnahme der für die Mitglieder des Freundeskreises angebotenen
  und/oder vermittelten Angebote. Es gilt nur   persönlich und ist nicht übertragbar.
  
4. Die   „Vrünk-Kaat“ behält seine Gültigkeit während der gesamten Dauer der Zugehörigkeit
  zum Freundeskreis. Sollten sich Veränderungen der Karten ergeben werden   diese dem
  Mitglied zugesandt und die Gültigkeit der alten/vorhanden Karte   verfällt.
  
5. Jeder   Verlust oder Missbrauch der „Vrünk-Kaat“ ist der EKG Schöpp op unverzüglich zu
  melden. Die EKG Schöpp haftet nicht für Missbrauch durch abhandengekommene
  Vrünk-Kaat“ und deren   Nutzung (Teilnahme an Partneraktionen).
  
6. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung kann eine neue „Vrünk-Kaat“
  ausgestellt werden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte wird von den EKG Schöpp op eine
  Gebühr von 33,-€ erhoben. Im Falle der Beschädigung ist die alte „Vrünk-Kaat“ an die EKG
  Schöpp op zurückzugeben. Der Inhaber der „Vrünk-Kaat“ ist   verpflichtet, eine als
  abhandengekommen gemeldete und wiedergefundene Karte   nach Erhalt der Ersatzkarte
  unverzüglich an die EKG Schöpp op zurückzugeben. Die Karte darf in diesem   Fall nicht
  weiter benutzt werden, da sie gesperrt wurde. Der „Vrünk-Kaat“-Inhaber hat der EKG
  Schöpp op unverzüglich eine Änderung des Namens,   der Anschrift oder der Bankverbindung
  schriftlich mitzuteilen. Versäumt der Karteninhaber schuldhaft eine Mitteilung, ist die EKG
Schöpp op nach fruchtloser Mahnung berechtigt, die zur Angebotserbringung notwendigen
Auskünfte einzuholen. Der „Vrünk-Kaat“-Inhaber hat der EKG Schöpp op die hierdurch
entstehenden Aufwendungen vollständig zu erstatten. Dies gilt   insbesondere für alle Kosten,
  die im Zusammenhang mit der Nennung einer nicht   korrekten Bankverbindung – z. B. einer
  falschen   Kontonummer oder Bankleitzahl – entstehen. Im Falle des Verlusts oder der
  Beschädigung der „Vrünk Kaat“ erhält das Mitglied eine Ersatzkarte mit einer neuen
  Mitgliedsnummer. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Zuteilung seiner
  bisherigen Mitgliedsnummer.
  
7. Die „Vrünk-Kaat“ bleibt während des Kalenderjahres seiner Gültigkeit Eigentum der EKG
  Schöpp und ist bei Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich an die EKG Schöpp op
  zurückzugeben.
  
8. Die EKG Schöpp kann andere Formen und Kategorien von Karten einführen, die sich
  insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen ihrer Erteilung, der den Inhabern
  angebotenen Aktionen und der Höhe des Jahresbeitrages von den übrigen „Vrünk-Kaat“
  unterscheiden kann.
  
9. Der Wechsel   in eine andere Form der   Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich, sofern die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter
  Mitgliedsbeiträge ist in diesem Fall nicht möglich.
       
 
         
III. Jahresbeitrag
  1. Der Jahresbeitrag   beträgt für jedes Mitglied 19,35 € pro Kalenderjahr. Bei Mitgliedern
  ohne deutsche Bankverbindung beträgt der Jahresbeitrag aufgrund der erhöhten
  Bankgebühren und des   Verwaltungsaufwandes jeweils zuzüglich weitere 11,– € pro
  Kalenderjahr es sei denn, der Beitrag   wird im Voraus auf das   Konto der EKG Schöpp op
  übertragen.
  
2. Der Jahresbeitrag für das vom Mitglied, des Freundeskreises benannte   erste Kalenderjahr
  ist auch dann in   voller Höhe zu zahlen, wenn die   Mitgliedschaft erst während des bereits
  laufenden Kalenderjahres beginnt.
  
3. Der Jahresbeitrag stellt jeweils   einen Mindestbeitrag dar. Einem Mitglied steht es jederzeit
  frei, diesen Beitrag   zu erhöhen und so die Arbeit der EKG Schöpp zu fördern und zu
  unterstützen.
  
4. Die Zahlung   des Beitrages erfolgt   per Überweisung des Mitglieds, und zwar erstmals   vor
  Übergabe der „Vrünk-Kaat“ und dann jeweils im Voraus zu Beginn eines   Kalenderjahres. Die
  EKG Schöpp kann den Beitrag nach billigem Ermessen anpassen.
  
5. Die Aufrechnung gegen den Jahresbeitrag ist nur mit unstreitigen und/oder rechtskräftig
  festgestellten Forderungen möglich.
  

IV. Anmeldegebühr
  Im Zusammenhang mit der Anmeldung im Freundeskreis der EKG Schöpp op, fällt für den
  notwendigen Verwaltungsaufwand einmalig ein Anmeldebeitrag an. Diese beträgt pro
  Mitglied in allen Fällen 20,65 €. Die Zahlung des Anmeldebeitrags erfolgt zusammen mit der
  Zahlung des Jahresbeitrags entsprechend Ziffer III. 4. Satz 1.
    

V. Angebote für Mitglieder des Freundeskreises
1. Die   Mitgliedschaft berechtigt den „Vrünk-Kaat“-Inhaber zur Inanspruchnahme der jeweils
im Internet bekannt gegebenen Angebote der   Partner-Unternehmen. Die Angebote stehen
grundsätzlich nur Mitgliedern ab dem   18. Lebensjahr zur Verfügung, es sei denn, die
Inanspruchnahme wird   ausdrücklich auch Mitgliedern unter dem 18. Lebensjahr gewährt.
Dies geschieht durch ausdrückliche Kennzeichnung bei der Bekanntgabe des jeweiligen
  Angebots.

2. Die Angebote können nur vom Inhaber   der „Vrünk-Kaat“ persönlich und nur dann
wahrgenommen werden, wenn der Jahresbeitrag vollständig bezahlt ist.

3. Die entgeltliche Weitergabe des jeweiligen Angebots der EKG Schöpp op, und/oder der
Partner-Unternehmen an Dritte ist unzulässig,es sei denn, die EKG Schöpp op hat dies bei
  der Bekanntgabe der Angebote Ausnahmen ausdrücklich zugelassen. Ausdrücklich
  zugelassen ist insbesondere der Erwerb   von mehreren Eintrittskarten zu Veranstaltungen
  der EKG Schöpp op durch einen „Vrünk -Kaat“-Inhaber, ausdrücklich vorbehaltlich
  abweichender Bestimmungen.
  
4. Die Angebote stehen auch ohne   besonderen Hinweis jeweils   unter dem Vorbehalt der
  Verfügbarkeit. Ist ein Angebot nicht   mehr verfügbar, können hieraus keine
  Schadensersatzansprüche gegen die EKG Schöpp op hergeleitet werden.

5. Die EKG Schöpp op kann für die einzelnen Angebote Sonderbedingungen erlassen, die
  zusammen mit dem betreffenden Angebot bekannt gegeben werden. Die
  Sonderbedingungen können insbesondere Kontingentierungen, Befristungen oder   sonstige
  Einschränkungen beinhalten. Darüber hinaus können die EKG Schöpp op ein Bonussystem
  einführen.
  
6. Die EKG Schöpp op bietet den Inhabern der „Vrünk-Kaat“ eigene Angebote an und
  vermitteln auch fremde Angebote bzw. Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme fremder
  Angebote. Bei   fremden Angeboten kommen   Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen
  dem „Vrünk-Kaat“-Inhaber und dem Dritten zustande.
  Der Teilnehmer wird schon bei dem   Angebot über die Identität des Anbieters des Angebotes
informiert. Die EKG Schöpp op haftet daher   nicht für die Ordnungsgemäßheit des Angebotes
des Dritten   oder durch diesen verursachte Schäden. Für die Haftung für eigene Angebote
  der EKG Schöpp op gilt Ziff. IX. dieser Bedingungen.
  
7. Gestohlene oder sonst verlorene Angebote (insbesondere Tickets) werden nicht ersetzt.
       
 
         
VI. Dauer und Kündigung der   Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Freundeskreis der EKG Schöpp op erfolgt auf unbestimmte Zeit, sofern
  sie nicht von einer der beiden Seiten mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B.
Brief oder E-Mail).

Die Kündigung ist zu richten an:

Freundeskreis der EKG Schöpp op 1935 e.V.,
Alte Weberei 54,
41063 Mönchengladbach

oder per E-Mail an:

       
 
         
Den Parteien steht zudem das Recht   der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden
Bedingungen fort. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Verstoß gegen Pflichten aus
  den Mitgliederregelungen für den Freundeskreis der EKG Schöpp op sowie aus Website-
  Nutzungsbedingungen.
  
Eine außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten
  (Vertragspflichten)   kommt jedoch nur nach vorangegangener erfolgloser Mahnung in
  Betracht.
  
Einer solchen   Mahnung bedarf es in folgenden Fällen nicht:
1. Der Teilnehmer   wird durch rassistische, beleidigende oder volksverhetzende Äußerungen
jeder Art auffällig.

2. Der Teilnehmer   veräußert über die „Vrünk-Kaat“ erhaltene Eintrittskarten zu einem
gleichen oder höheren Entgelt, als er selbst   an die EKG Schöpp op verrichtet hat, an Dritte
weiter (sog. „SchwarzmarktTicketing“).
  
Hiervon umfasst   sind insbesondere Verkäufe zu einem erhöhten Entgelt auf Online-
  Plattformen (eBay,   etc.).
       
 
         
VII. Widerrufsbelehrung
  Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen   ohne Angabe von
  Gründen in Textform (z. B. Brief,   E-Mail) oder durch Rücksendung der „Vrünk-Kaat“
  widerrufen.
      
Die Frist beginnt   frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Aushändigung des
Vrünk-Kaat“. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
   
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
  
Freundeskreis der EKG Schöpp op 1935 e.V.,
  Alte Weberei 54,
41063 Mönchengladbach
  
oder per E-Mail an:

   

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
   

VIII. Partnerschaft mit Dritten
  Die EKG Schöpp op kann bei der   Umsetzung des Projektes „Freundeskreis der EKG Schöpp
  op“ Partnerschaften mit Dritten eingehen und diesen insbesondere das Recht einräumen,
  sich offiziell als „Partner“, „Förderer“, „Unterstützer“ o. ä. der EKG Schöpp op zu bezeichnen.
       
 
         
IX. Haftungsausschluss
Die „Freunde“, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus
  welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den
  vorhersehbaren,   vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
  auf Schadensersatz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
  oder der Gesundheit bleiben hiervon   unberührt.
       
 
         
X. Datenverarbeitung / Datenschutz
  Die EKG Schöpp op verarbeiten die persönlichen Daten der „Vrünk-Kaat“-Inhabers unter
  Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des   Bundesdatenschutzgesetzes. Die vom
  Vrünk-Kaat“-Inhaber angegebenen Daten werden   von der EKG Schöpp op in dem für die
  Begründung, Ausgestaltung oder   Änderung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlichen
  Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt
  zum Zwecke   der Organisation und   Verwaltung der EKG Schöpp op, insbesondere zur
  Abbuchung des Teilnehmerbeitrages, der Ausstellung der „Vrünk-Kaat“ sowie der Wahrung
  von   Sicherheitsbelangen (z. B. Sicherheitsüberprüfung). In diesem Rahmen   können die
  Daten im erforderlichen Umfang an   verbundene Unternehmen oder Dritte   weitergegeben
  werden. Gleichzeitig haben die EKG Schöpp op zur Erbringung einzelner Angebote aus der
  Mitgliedschaft entsprechende Vereinbarungen mit ausgewählten Dienstleistern
  abgeschlossen. Soweit hierbei auch die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten
  notwendig ist, wird auch hierfür die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen
  vertraglich sichergestellt. Zu Werbezwecken (insbesondere exklusive Angebote für Mitglieder
  des Freundes Kreises der EKG Schöpp op) können die personenbezogenen Daten (Name,
  Titel, Anschrift) an die Werbepartner des Freundeskreises der EKG Schöpp op
  weitergegeben werden, soweit der Teilnehmer im Wege der Einwilligung gem. § 4 a BDSG
  (Double-opt-in-Verfahren) seine Zustimmung dazu   erteilt. Der „Vrünk-Kaat“-Inhaber kann der
  Weitergabe an die   Werbepartner der „FunkeFründe“ und der dortigen Nutzung jederzeit
  widersprechen. Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird vertraglich sichergestellt.

Die Daten der „Vrünk-Kaat“-Inhabers (Name, Anschrift) können auch zur Abwehr von
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und   zur Verfolgung von Straftaten an
Sicherheitsbehörden übermittelt werden, soweit dies im   Einklang mit den gesetzlichen
Vorschriften erforderlich ist. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen
Daten. Eine entsprechende Anfrage   bzw. ein Begehren nach Berichtigung,   Sperrung oder
Löschung der   personenbezogenen Daten ist über die genannten Kontaktdaten möglich,
sollte im Zuge der   Löschung die Mitgliedschaftsabwicklung nicht   mehr möglich sein, stellt
das einen   wichtigen Grund gemäß Ziff. VI. zu einer fristlosen Kündigung dar. Mit der
Anmeldung zur Mitgliedschaft   im Freundeskreis der EKG Schöpp op stimmt der Teilnehmer
der vorstehend beschriebenen Verarbeitung und Nutzung   der Daten zu.
       
 
         
XI. Änderung der vorliegenden Regelungen / Beitragsanpassung
1. Änderungen und Ergänzungen der   Mitgliedschaftsbedingungen werden den
Vrünk-Kaat“-Inhabern schriftlich mitgeteilt und zusätzlich im Internet (www.schoepp-op.de)
bekanntgegeben. Sie gelten als angenommen,   wenn der „Vrünk-Kaat“-Inhaber die Nutzung
des „Vrünk-Kaat“ fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung –
er ihnen   nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich beim Freundeskreis
der EKG Schöpp op widerspricht und die EKG Schöpp op bei der Bekanntgabe auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.

2. Die   „EKG Schöpp op kann die Höhe des Jahresbeitrages einseitig anpassen.
Die EKG Schöpp op wird eine solche Erhöhung nur dann vornehmen, wenn sich die den
entstandenen Kosten   für die Durchführung des Projekts der „Freundeskreis der EKG Schöpp
op! erhöht haben und eine solche Erhöhung für die „EKG Schöpp op nicht   vorhersehbar war
oder sich die Marktlage geändert hat.
Auch eine Beitragsanpassung gilt als angenommen, wenn der „Vrünk-Kaat“-Inhaber die
Nutzung der „Vrünk-Kaat“ fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der   Nutzung – er
ihr nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich beim Freundeskreis der
EKG Schöpp op widerspricht und die EKG Schöpp op bei der Bekanntgabe auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.

3. Das Mitglied kann die Höhe des Jahresbeitrages jederzeit   nach eigenem Ermessen nach
oben anpassen. Die Erklärung über den Willen   des Mitglieds, einen höheren Jahresbeitrag
als den unter Ziffer III.   genannten zu leisten, ist der EKG Schöpp op in Textform   (per Brief,
oder E.Mail   zuzusenden. Die „EKG Schöpp op ist hiernach berechtigt, im Wege des
Lastschrifteinzugsverfahrens zu dem jeweils   nächsten Fälligkeitszeitpunkt den Jahresbeitrag
in der durch den Teilnehmer nach oben angepassten Höhe einzuziehen.

4. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen   Bedingungen oder einer
Beitragsanpassung durch   die EKG Schöpp op kann die EKG   Schöpp op das
Nutzungsverhältnis mit dem Teilnehmer unter Ausschluss jegliche
Schadensersatzansprüche beenden. In diesem Fall werden alle übermittelten Daten durch
die EKG Schöpp op gelöscht.
       
 
         
XII. Auflösung
Durch den Erwerb der „Vrünk Kaat“ erwirbt der Inhaber   keinen Anspruch auf
  Aufrechterhaltung des   Freundeskreises der EKG Schöpp op. Die EKG Schöpp op kann das
  Projekt „Freundeskreis der EKG Schöpp op“ jederzeit zum Ende   eines Kalenderjahres oder
  bei   berechtigtem Interesse auch mit sofortiger Wirkung ersatzlos beenden.
       
 
         
XIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
  Es gilt deutsches Recht.
      
Für Leistung und   Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Mönchengladbach. Ist der Teilnehmer
  Kaufmann im Sinne   des HGB oder hat er   keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland   oder
  ist sein   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
  bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in
  Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Mönchengladbach. Bei grenzüberschreitenden
  Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
  Vertragsverhältnis ebenfalls Mönchengladbach vereinbart.
       
 
         
XIV. Schlussklausel
  Durch die Anmeldung zu dem „Freundeskreis der EKG Schöpp op“ erkennt das jeweilige
  Mitglied die Geltung   dieser Mitgliedschaftsbedingungen als verbindlich an. Sollten einzelne
  Punkte dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz   oder teilweise unwirksam, undurchführbar
  oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und
  der übrigen Bedingungen nicht berührt.
  

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
       
 
       Ja, ich bin - jederzeit widerruflich - damit   einverstanden, dass die   „EKG Schöpp op
  1935 e.V., sowie die von ihnen   beauftragten Dienstleister (z.B. Vorverkaufsstellen,
  Versandstellen)   meine personenbezogenen Daten   für Zwecke der internen
  Kundenanalyse und der Werbung   per Post für Aktionen, Tickets   und andere Produkte
  (Fanartikel, Veranstaltungshinweise, Lizenzprodukte) der EKG Schöpp op 1935 e.V.
  sowie seine   Dienstleistungen (Veranstaltungen) verarbeiten und nutzen darf.



       
 
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